Ottilie-Schoenewald-Weiterbildungskolleg der Stadt Bochum
Am Ottilie-Schoenewald-Weiterbildungskolleg der Stadt Bochum können nach Ende der Pflichtschulzeit alle allgemeinbildenden Abschlüsse der Sekundarstufe I und II erworben werden:
- Hauptschulabschluss 9
- Hauptschulabschluss 10
- Fachoberschulreife
- Fachhochschulreife
- Abitur
Die Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs sind "durchlässig". Nach dem Erwerb der Fachoberschulreife kann man bei Erfüllen der Voraussetzungen in die Bereiche Abendgymnasium/Kolleg/abitur-online wechseln.
Wir haben keine Anmeldefristen. Wir raten jedoch dazu, sich bei Interesse möglichst umgehend anzumelden. So können wir Ihnen einen Platz im kommenden Semester garantieren.
Beginn des nächsten Semesters für alle Bildungsgänge: 29.01.2024
Bitte beachten Sie: Seit dem Wintersemester 2009/10 gibt es zwei wesentliche Änderungen:
Die Aufnahmebedingungen für die Bildungsgänge Abendgymnasium und Kolleg sind geändert. Jetzt gilt: Mindestalter liegt bei 18 Jahren, ferner sind entweder eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit von zwei Jahren nachzuweisen. Als Berufstätigkeit werden auch Arbeitslosigkeit, Haushaltsführung u.dgl. angerechnet. Wir beraten Sie gerne.

Die Abendrealschule richtet sich an Berufstätige und Arbeitslose, die einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9, einen Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder die Fachoberschulreife erwerben möchten.

- Das Abendgymnasium wendet sich an Berufstätige, die neben ihrer Berufstätigkeit einen Schulabschluss erwerben möchten, an Mütter oder Väter, die neben der Führung des Haushaltes die Schule besuchen möchten und an Arbeitslose. Der Unterricht findet i.d.R. in den Abendstunden statt und umfasst 20-22 Wochenstunden.
- Das Kolleg ist eine Vollzeitschulform für Berufsumsteiger, Mütter oder Väter, die neben der Führung des Familienhaushaltes einen Abschluss erwerben möchten und z.B. für Arbeitslose. Das Kolleg richtet sich an alle, die sich mit BAFöG-Unterstützung vollständig auf die zweite Schulausbildung konzentrieren möchten.
- Der Bildungsgang Abitur-online wendet sich an Berufstätige, die neben ihrer Berufstätigkeit einen Schulabschluss erwerben möchten, an Mütter oder Väter, die neben der Führung des Haushaltes die Schule besuchen möchten und an Arbeitslose. Abitur-online findet in den Abendstunden an nur zwei Unterrichtstagen statt.
Am Ottilie-Schoenewald-Weiterbildungskolleg der Stadt Bochum kann das Abitur auf verschiedenen Wegen erworben werden:
Der Bildungsgang Abitur-online wendet sich an Berufstätige, die neben ihrer Berufstätigkeit einen Schulabschluss erwerben möchten, an Mütter oder Väter, die neben der Führung des Haushaltes die Schule besuchen möchten und an Arbeitslose. Abitur-online findet in den Abendstunden statt.
Das Kolleg ist eine Vollzeitschulform für Berufsumsteiger, Mütter oder Väter, die neben der Führung des Familienhaushaltes einen Abschluss erwerben möchten und z.B. für Arbeitslose. Das Kolleg bietet Vorteile für alle, die sich mit BAFöG-Unterstützung vollständig auf die zweite Schulausbildung konzentrieren möchten.
Aktuellste Meldungen
Hinweise zu Reisen in Risikogebiete in den Herbstferien
Liebe Studierende,
mit Blick auf die Herbstferien und möglicher Reisen Ihrerseits möchten wir Sie auf die allgemeinen Bestimmungen seitens des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales hinweisen:
Die dort getroffenen Einreisebestimmungen gelten selbstverständlich auch für unsere Schule.
Da sich das Infektionsgeschehen und die Einstufung der Risikogebiete aktuell sehr schnell ändert, bitten wir Sie, sich regelmäßig über die Homepage des RKI zu informieren: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Denken Sie daran: Auch innerdeutsche Städte/Bezirke können als Risikogebiete gelten. Informieren Sie sich über die aktuelle Situation.
Wir bitten alle sehr eindringlich, sich an die Vorgaben zu halten.
Der Schule muss auf jeden Fall gemeldet werden, wenn einzelne Studierende im Anschluss an die Herbstferien nach der Rückreise aus einem Risikogebiet am 26.10.2020 oder darüber hinaus unter Quarantäne stehen sollten.
Studierende, die unter Quarantäne stehen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und nehmen über Moodle am Distanzlernen teil.
Falls Sie wissentlich in ein beim Zeitpunkt der Abreise ausgewiesenes Risikogebiet reisen sollten und dies eine Quarantäne zur Folge hat, besteht kein Anspruch auf eine Betreuung im Distanzlernen und auf das Nachschreiben einer dadurch verpassten Klausur.
Wir wünschen Ihnen und Euch schöne und erholsame Herbstferien!
Für die Schulleitung
Carsten Beeker
Typisierungsaktion für Sarah Hedergott
Aufruf
Präsenzunterricht ab 16.09.
Liebe Schulgemeinde,
gestern ist ein COVID-19-Fall im Kollegium bekannt geworden. Das Gesundheitsamt ist sofort tätig geworden und hat alle betroffenen Studierenden und Lehrkräfte persönlich kontaktiert.
Für einige Personen wurde vorsorglich eine häusliche Isolation angeordnet. Sie erhalten Aufgaben über Moodle. Studierende, die vom Gesundheitsamt nicht angerufen wurden, gelten nicht als Kontaktpersonen und dürfen die Schule wieder besuchen.Der Schulbetrieb kann nach Einschätzung des Gesundheitsamtes der Stadt Bochum wieder aufgenommen werden, sodass es ab morgen, 16.09.2020, wieder regulären Präsenzunterricht geben wird. Auch die angesetzten Klausuren werden stattfinden.
Bitte achten Sie auch auf die Eintragungen auf WebUntis! Sollte es etwas Neues geben, informieren wie gehabt über die Homepage und die sozialen Medien.
Ausfall des Präsenzunterrichts am 15.09. wegen COVID-Infektion
Liebe Schulgemeinde,
an unserer Schule gibt es eine bestätigte Infektion mit COVID-19. Das Gesundheitsamt der Stadt Bochum wurde am Montag nach Bekanntwerden umgehend tätig und wird im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung den Sachverhalt nach den vorgegebenen Standards des Robert-Koch-Institutes (RKI) aufbereiten.
Da diese Kontaktpersonennachverfolgung am heutigen Abend noch nicht abgeschlossen war, findet morgen, 15.09.2020, für alle Semester kein Präsenzunterricht statt, sondern Lernen in Distanz. Sie erhalten morgen die Aufgaben über Moodle.
Wir werden auf der Homepage und den sozialen Medien weiter informieren.
Update: FAQ zum Thema „Maskenpflicht“ , Stand 01.09.2020
Die FAQ vom 10.08.2020 behalten ihre Gültigkeit, werden aber in folgendem Punkt ergänzt:
Maskenpflicht
Mit der neuen Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW, gültig ab 01.09.2020, wurde die Maskenpflicht im Unterricht aufgehoben.
Grundsätzlich bleibt die Maskenpflicht auf dem Schulgelände und in allen anderen Bereichen der Schule aber bestehen.
- Dies betrifft u.a. den Schulhof, die Gänge, das Treppenhaus, die Mensa, etc…
- Weiterhin gilt die Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen des Unterrichtsraums.
- Die Maske darf erst abgenommen werden, wenn man seinen Sitzplatz erreicht hat.
Um dem Gesundheitsschutz dennoch Rechnung zu tragen, hat die Schulleitung für unsere Schule ein Maskengebot während des Unterrichts ausgesprochen. Dies gilt insbesondere, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.
Diese Regelung gilt zunächst bis zum 15.9.2020, bei steigenden Infektionszahlen könnte die umfassende Maskenpflicht wieder eingeführt werden.
Das Betreten, Verlassen und Bewegen in der Schule erfolgt nach dem Einbahnstraßenprinzip (auf einer Seite rein/rauf, auf der anderen Seite raus/runter).
Es gelten die üblichen A-H-A-Regeln: Abstand – Hygiene – Alltagsmaske!
Aufgrund der A-H-A-Regeln und der Maskenpflicht ist das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände verboten (im Gebäude sowieso). Das Rauchverbot gilt auch für das Aral-Gebäude und -gelände.
Wir bitten Sie eindringlich, auch beim Thema „Essen und Trinken“ vorsichtig und rücksichtsvoll zu sein. Essen Sie nur auf dem Schulhof an der frischen Luft, nehmen Sie die Maske dazu nur ab, sofern Sie den Mindestabstand einhalten können und nur so lange, wie unbedingt nötig.
Seife und Einmalpapierhandtücher sind ausreichend vorhanden.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei gravierenden Verstößen gegen die Hygienevorschriften suspendiert werden können.
Wir empfehlen die Nutzung der Corona-Warn-App!
Für die Schulleitung, Carsten Beeker